
Kaffara bedeutet wörtlich das Tilgen einer Sünde oder unrechtmässigen Handlung.
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Kaffara bedeutet wörtlich das Tilgen einer Sünde oder unrechtmässigen Handlung.
Wenn jemand das Fasten im Ramadan ohne triftigen Grund bricht, muss er zunächst aufrichtig bei Allah um Vergebung bitten. Zusätzlich ist er verpflichtet, zwei Monate ununterbrochen zu fasten. Wenn dies nicht möglich ist, müssen 60 bedürftige Personen gespeist werden. Dabei ist wichtig, dass man den ernsthaften Versuch unternommen hat, die zwei Monate zu fasten oder den festen Willen dazu hatte. Andernfalls ist die Sühne in Form einer Spende anstelle des Fastens nicht gültig, da das Fasten Vorrang hat.
Kaffara muss auch geleistet werden, wenn ein Gelübde nicht eingehalten wird. In diesem Fall müssen als Sühne zehn bedürftige Personen entweder gespeist oder bekleidet werden.
Fidya (auch Fidja genannt) ist ein Ausgleich und eine Ersatzleistung.
Nach der Mehrheitsmeinung der Gelehrten muss Fidya von jenen geleistet werden, die aufgrund ihres Alters oder einer chronischen Krankheit nicht in der Lage sind, im Ramadan zu fasten. Bei einer kurzfristigen Krankheit wird der verpasste Tag einfach nachgefastet; eine Fidya-Leistung ist in diesem Fall nicht möglich. Die Fidya dient dazu, für jeden nicht gefasteten Tag eine bedürftige Person zu speisen.
Laut einem der Gefährten des Propheten gilt die Fidya auch für schwangere oder stillende Frauen, die das Fasten im Ramadan aus Sorge um ihr Baby auslassen. Sie leisten Fidya für die versäumten Tage in Form der Speisung einer bedürftigen Person anstelle des Fastens.
Es ist zu beachten, dass es je nach Rechtsschule unterschiedliche Auffassungen zu diesen Themen geben kann. – Frage den Imam deines Vertrauens!
In Deutschland kannst du mit 10 EUR pro Person und Tag eine bedürftige Person speisen.
Mit Deiner Spende, können wir unter anderem solche Kampagnen unterstützen.
Wir verweisen auf die Bestimmungen unseres Spendenreglements.
Wer also von Euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Allah will für Euch Erleichterung; Er will für Euch nicht Erschwernis, – damit ihr die Anzahl vollendet und Allah als den Grössten preist, dafür, dass Er Euch rechtgeleitet hat, auf dass Ihr dankbar sein möget.
– Al-Baqara: 185 –
Fidya ist eine Entschädigung für jeden aus triftigen Gründen versäumten Fastentag, die in Deutschland auf EUR 10 pro Tag festgelegt ist.
Für Personen, die aufgrund einer chronischen Krankheit, ihres Alters oder einer Reise nicht in der Lage sind, Ramadan zu fasten, oder für schwangere oder stillende Frauen.
Nach aufrichtiger Reue muss man zwei aufeinanderfolgende Monate fasten oder, wenn das nicht möglich ist, 60 Personen (je EUR 10) bei absichtlichem Fastenbruch ernähren.
Zuerst müssen Sie drei Tage lang fasten; wenn das Fasten nicht möglich ist, müssen Sie 10 Personen zu je 10 EUR ernähren.
Die kaffarah kann auch die verbotene Jagd während der Hadsch oder Unfälle mit Todesfolge betreffen, wobei die Verfahren je nach Gelehrtenmeinung variieren.